Pflegeleistungen im Überblick

Pflegebedürftige Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, können zwischen drei grundlegenden Leistungsarten entscheiden. Das ist zum ersten das Pflegegeld. Um Pflegegeld von den Pflegeversicherungen erhalten zu können benötigt man eine Pflegeperson. Weiterhin können Pflegesachleistungen beantragt werden, diese Leistung wird interessant, wenn die Pflege rein von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. Die dritte Leistung bildet dann die Kombinationsleistung. Diese Pflegeleistung sollte in Anspruch genommen werden, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch eine Pflegeperson in die Pflege miteinbezogen ist. Weiterhin gibt es je nach Pflegegrad weitere Leistungen, die je nach Pflegesituation bezogen werden können.

Wie beantrage ich Pflegeleistungen?

Um feststellen zu können, ob ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, ist eine Antragsstellung auf Pflegeleistungen die erste Voraussetzung. Bei der Antragsstellung wird selbstständig entschieden, welche Pflegeleistung beantragt werden soll. Hier gilt es, zwischen Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen und Pflegegeld zu entscheiden. Pflegegeld können nach §37 SGB XI nur die Personen beziehen, die in ihrem Antrag eine Pflegeperson genannt haben, welche den Anforderungen des Unterstützungsbedarf gerecht werden kann. Die Pflegegeldleistung ist somit sehr individuell gestaltbar, da der Pflegebedürftige selbst entscheiden kann, wer ihn in seiner pflegerischen und hilfsbedürftigen Situation unterstützt.  Wer keine Pflegeperson hat, sollte sich für die Pflegesachleistungen entscheiden. Über diese Leistungsart kann ein Pflegedienst oder eine Sozialstation zur Sicherstellung der Pflege miteinbezogen werden. Wer sowohl eine Pflegeperson hat als auch einen Pflegedienst beauftragen möchte, der beantragt am besten Kombinationsleistungen. Bei dieser Form der Leistung können Pflegedienste die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Bleibt hier ein Betrag offen wird dieser prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegeleistungen nach Pflegegrad

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen oder Medicproof wird von diesen Institutionen ein ausführliches Pflegegutachten erstellt. Das Pflegegutachten geht mit der Entscheidung über den empfohlenen Pflegegrad zurück an die entsprechende Pflegeversicherung. Diese wiederum prüft die Feststellung in den Gutachten und genehmigt daraus folgend den entsprechenden Pflegegrad für den Versicherten. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Leistungsbeträge. In der nachfolgenden Tabelle wird dies verdeutlicht.

Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege

Ambulante Pflege bezeichnet die Pflege, die in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationspflege sind Beispiele für ambulante Pflege. In diesen Fällen befindet sich die pflegebedürftige Person in der eigenen Häuslichkeit und die Pflege wird von anderer Person übernommen. Eine weitere Leistung innerhalb der ambulanten Versorgung bildet die Verhinderungspflege, welche auch als Ersatzpflege bezeichnet wird. In diesem Fall ist die Pflegeperson eines Pflegebedürftigen verhindert und eine weitere Person oder ein Pflegedienst unterstützen im Pflegefall.

Leistungen der stationären Pflege kommen dann zur Geltung, wenn eine Person außerhalb der eigenen Häuslichkeit gepflegt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim wohnt. In diesem Fall würde die Person Leistungen der vollstationären Pflege beziehen. Genauso ist es bei der stationären Kurzzeitpflege. Diese ist jedoch im Vergleich zur vollstationären Pflege in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Kurzzeitpflege findet ebenfalls außerhalb der eigenen Häuslichkeit in einer entsprechenden Pflegeinrichtung statt und wird meist für die Überbrückung eines Pflegeengpasses oder zu Entlastung der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen.

Eine Besonderheit der stationären Pflege bilden die teilstationären Angebote. Hierunter versteht sich die Tages- oder Nachtpflege. Personen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, befinden sich stundenweise am Tag oder in der Nacht in einem stationären Aufenthalt und kommen dann wieder nach Hause zurück. Diese Leistung findet meist an festgelegten Tagen statt.

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