Pflegegrad und Pflegestufen

Vor über 30 Jahren waren Pflegebedürftige über die Krankenversicherungen versorgt. Da diese Versorgung schon längst nicht mehr ausreichte, da bereits eine Vielzahl von Personen von pflegerischer Unterstützung abhängig waren und sich auch die familiären Rahmenbedingungen zu verändern begannen, wurde mit dem 01. Januar 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Zu Beginn konnten noch keine Leistungen aus der neuen Pflegeversicherung für Versicherte gezahlt werden. Nach und nach stiegen jedoch die Leistungen für eine häusliche und später auch für eine stationäre pflegerische Versorgung. Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch bei der gleichen gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privatversicherte müssen eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen, um im Pflegefall Leistungen beantragen zu können.

Was ist eine Pflegestufe?

Vor dem 31.12.2016 bestanden in der Pflegeversicherung drei Pflegestufen. Die Begutachtungsschwerpunkte für eine Einstufung basierten auf einem minütlichen Hilfebedarf, welcher dann auf den Tagesdurchschnitt heruntergebrochen wurde. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Betrachtung des zeitlichen Aspekts für den Hilfebedarf bei der grundpflegerischen Versorgung, der zeitliche Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung spielte eine untergeordnete Rolle. Der zeitliche Aufwand des pflegerischen Hilfebedarfs stieg mit jeder Pflegestufe weiter an. Die Pflegestufen wurden wie folgt voneinander abgegrenzt:

  • Pflegestufe 1 beschrieb eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ mit einem Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten im Tagesdurschnitt. Von den 90 Minuten mussten mehr als 45 Minuten rein auf die grundpflegerische Versorgung fallen.
  • Pflegestufe 2 lag bereits eine „schwere Pflegebedürftigkeit“ vor und es bestand ein Tagesdurschnitt von mindestens 180 Minuten Hilfebedarf, wovon wieder mindestens mehr als 120 Minuten auf die Grundpflege anfallen mussten.
  • Die Pflegestufe 3, die damalige höchste Pflegestufe, beschrieb eine „schwerste Pflegebedürftigkeit“. Diese höchste Pflegestufe ging mit einem pflegerischen Tagesdurschnitt von mindestens 300 Minuten einher. Von diesem Tagesdurchschnitt mussten mindestens 240 Minuten für die grundpflegerische Versorgung investiert werden.

2008 wurde die Einschränkung der Alltagskompetenz in Bezug auf demenzielle Erkrankungen in die Begutachtung der Pflegestufen mitaufgenommen. Zu den drei Pflegestufen kam die Pflegestufe 0. In den weiteren Pflegestufen wurde unterschieden, ob die Personen eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufwiesen oder nicht.

Was ist ein Pflegegrad?

Aufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurden ab 2017 die bestehenden drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Begründet war die Veränderung durch eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriff. Eine vorliegende Pflegebedürftigkeit beruht in den Pflegegraden auf dem Grad der Einschränkung in der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 1 bildet hierbei die niedrigste Form der Pflegeleistung mit einer „geringen Einschränkung der Selbstständigkeit“. Je höher der Pflegegrad, desto schwerer ist auch die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person und desto höher ist entsprechend auch der Pflegegrad. Den höchsten Pflegegrad bildet der Pflegegrad 5 mit einer „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit sowie einer besonderen Anforderung für die pflegerische Versorgung“. Um einen Pflegegrad zu erhalten ist zuerst ein Antrag bei der entsprechenden Pflegeversicherung notwendig. Diese beauftragt dann, bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD, früher auch MDK) und bei privat Versicherten Medicproof, mit der Begutachtung der Pflegesituation. Die Begutachtung findet in der Regel in der eigenen Häuslichkeit statt und die Entscheidung über eine Pflegegrad basiert auf einem standardisierten Punktesystem. Im Anschluss an den Begutachtungstermin wird ein ausführliches Pflegegutachtung erstellt, welches die Versicherten gemeinsam mit der entsprechenden Entscheidung ihrer Pflegeversicherung erhalten.

Welche Pflegestufe ist welcher Pflegegrad?

Für Pflegebedürftige, die vor dem 01.01.2017 eine Pflegestufe durch die Pflegeversicherung zugesprochen bekommen hatten, bestand ein Besitzstandsschutz. Somit durften diese Personen durch das neue Pflegestärkungsgesetz nicht schlechter gestellt werden. Die bestehenden Pflegestufen wurden in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Ein neuer Antrag war hierfür nicht notwendig, diese Überleitung wurde von den Pflegeversicherungen vorgenommen. Für alle Personen, die noch keine Genehmigung einer Pflegeleistung hatten, wurden bei Anträgen vor dem 01.01.2017 noch die alten Begutachtungsrichtlinien beruhend auf dem minütlichen pflegerischen Hilfebedarf angewendet. Für alle Personen, die ab dem 01.01.2017 einen Pflegegrad beantragten galten die neuen Richtlinien. Die Pflegestufen wurden wie folgt in die Pflegegrade übertragen:

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